20.10.2015

Das Unternehmertestament – Vorsorge für die Unternehmensnachfolge treffen

Frankfurt, 20. Oktober 2015 – Unternehmer sollten sich frühzeitig Gedanken über eine Nachfolge in ihrem Unternehmen machen und bestenfalls das Unternehmen ganz oder teilweise bereits zu Lebzeiten auf einen geeigneten Nachfolger übertragen, rät Bettina Schmidt, Rechtsanwältin und Notar in Frankfurt. Denn um einen erfolgreichen Geschäftsübergang zu gewährleisten, sind sowohl die geeignete Nachfolge in geschäftlichen Angelegenheiten als auch der rechtliche Rahmen für die Unternehmensnachfolge entscheidend.

Kinder oder sonstige Nachfolger können bei einer frühzeitigen Vorbereitung der Unternehmensnachfolge langsam im Unternehmen integriert und der geeignete Unternehmensnachfolger bereits zu Lebzeiten ermittelt werden. Der Senior-Unternehmer kann noch unterstützend zur Seite stehen und somit die Erhaltung und erfolgreiche Fortführung des Unternehmens langfristig sichern.

Entscheide sich ein Unternehmer jedoch gegen die Unternehmensübertragung zu Lebzeiten, so sollte er unbedingt ein Testament oder einen Erbvertrag machen, in dem die Unternehmensnachfolge geregelt ist, erklärt Bettina Schmidt: „Schließlich entspricht die gesetzliche Erbfolge, die häufig beim Erbfall eine Erbengemeinschaft entstehen lässt, nicht zwingend den Nachfolgewünschen des Unternehmers. Zudem sollten keine gemeinschaftlichen Testamente oder Erbverträge mit dem Ehepartner oder Lebensgefährten gemacht werden, sofern diese bindende Verfügungen bezüglich der Unternehmensnachfolge enthalten und somit einseitig vom Unternehmer nicht mehr abgeändert werden können.“ Auch hier sollte der Unternehmer flexibel bleiben, um unabhängig auf Veränderungen reagieren zu können.

Alleine die Fertigung eines Testaments oder Erbvertrages reicht jedoch meist zur Vorbereitung einer erfolgreichen Unternehmensnachfolge nicht aus. Gesellschaftsverträge und die letztwillige Verfügung des Unternehmers sollten aufeinander abgestimmt werden, weiß Bettina Schmidt aus ihrer täglichen Praxis als Notar und Rechtsanwältin für Wirtschaftsrecht in Frankfurt. So ist beispielsweise auch die gewählte Rechtsform des Unternehmens für die Nachfolge und spätere Eigentumsverhältnisse entscheidend. In Personengesellschaften wie GbR (Gesellschaft bürgerlichen Rechts) oder OHG ist der Gesellschaftsanteil nach der gesetzlichen Regelung nämlich nicht vererblich. Eine frühzeitige Beratung könne hier Rechtssicherheit schaffen, indem zum Beispiel ein Wechsel der Gesellschaftsform in Betracht gezogen wird oder durch qualifizierte Nachfolgeklauseln in den Gesellschafterverträgen verbindliche Vorgaben für Nachfolge und Erbe getroffen werden.

Ein ausführlicher Fachbeitrag zum Thema Unternehmertestament kann auf der Internetseite der Kanzlei Schmidt & Kollegen Rechtsanwälte Notarin abgerufen werden.

Das Unternehmertestament

Ergänzende Informationen, Regelungsziele bei der Unternehmensnachfolge:

Regelungsziele bei der Unternehmensnachfolge

Über Notarin Bettina Schmidt

Bettina Schmidt ist in Frankfurt als Notarin bestellt und unterstützt Mandanten von der Vertragsvorbereitung über die Beurkundung von Rechtsgeschäften bis hin zur Beglaubigung von Unterschriften. Hierbei bringt sie auch ihre langjährige juristische Erfahrung als Rechtsanwältin mit ein.

Als Notar in Frankfurt bietet Notarin Schmidt sämtliche notarielle Dienstleistungen in allen Rechtsgebieten an. Unter anderem im Grundstücks- und Immobilienrecht, bei Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht, im Erbrecht, im Handels- und Gesellschaftsrecht sowie im Familienrecht und bei klassische Treuhandtätigkeiten.

Weitere Informationen und Blog von Notarin Bettina Schmidt:
http://www.notar-frankfurt-am-main.de/

Tag-IT: Unternehmertestament, Unternehmensnachfolge, Unternehmensübergang, Erbe, Wirtschaftsrecht, Gesellschaftsrecht, GmbH, oHG, GbR, KG, Notar Frankfurt