07.11.2018

Notar-Lexikon bringt es auf den Punkt

Neues Online-Angebot der Kanzlei Selzer Reiff Rechtsanwälte Notare klärt über wichtige Fachbegriffe und Sachverhalte im Zusammenhang mit notariellen Vorgängen auf.

Frankfurt, 07. November 2018 – Mit dem Notar-Lexikon bieten die Notare Bettina Selzer und Sonja Reiff ein neues Informationsangebot auf ihrer Kanzleihomepage an, das Interessierten wichtige Fachbegriffe und Sachverhalte nahebringt. Von A wie Abgeschlossenheitsbescheinigung bis Z wie Zwangsvollstreckungsunterwerfung haben die beiden Notarinnen aus Frankfurt am Main eine Vielzahl an Informationen zu Rechtsbegriffen und Vorgängen zusammengetragen, die in Deutschland unter Mitwirkung eines Notars erfolgen müssen.

Notarinnen und Notare sind an unterschiedlichsten Rechtsvorgängen beteiligt, insbesondere auf dem Gebiet der sogenannten vorsorgenden Rechtspflege. Denn viele Verträge im Handelsrecht, Gesellschaftsrecht und Grundstücksrecht sowie im Erbrecht und Familienrecht müssen nach deutschem Recht aufgrund ihrer weitreichenden Konsequenzen für die Beteiligten von einem Notar beurkundet werden. Hierbei ist der Notar – im Gegensatz zum Rechtsanwalt – zur Unparteilichkeit gegenüber allen Vertragspartnern verpflichtet.

Bei beurkundungspflichtigen Verträgen ist der Notar damit eine Art staatlich verordneter Verbraucherschützer. Er sichert aufgrund seiner Unabhängigkeit von Staat und Auftraggeber dem unerfahrenen Bürger auch bei schwierigen und folgenreichen Rechtsgeschäften dessen Recht. Notare beraten jedoch auch in Vertragsangelegenheiten, bei denen ihre Mitwirkung nicht zwingend gesetzlich vorgeschrieben ist, wie beispielsweise bei der Errichtung eines rechtsgültigen Testaments und sorgen hier für Rechtssicherheit.

Die im Notar-Lexikon zusammengestellten Begriffserklärungen decken die vielfältigen Bereiche der notariellen Tätigkeiten ab: vom Familienrecht über den Erwerb bzw. Verkauf von Immobilien und Grundstücken, dem Handels- und Gesellschaftsrecht bis hin zum Erbrecht und Vorsorgethemen.

„Vielen Menschen ist gar nicht klar, was genau die Aufgabe eines Notars ist und welche Bedeutung die einzelnen Vorgänge haben“, erklärt hierzu Notarin Sonja Reiff. „Mit dem Notar-Lexikon möchten wir dem Interessierten Leser bereits auf unserer Homepage wichtige Fachbegriffe näher erläutern und erste Fragen beantworten.“

Über die Kanzlei SELZER REIFF Rechtsanwälte Notare in Frankfurt

Als vereidigte Notare in Frankfurt am Main bieten Notar Bettina Selzer und Notar Sonja Reiff in ihrem Notarbüro im Westend Frankfurt sämtliche notariellen Dienstleistungen in allen Rechtsgebieten an, unter anderem im Erbrecht, im Handelsrecht und Gesellschaftsrecht, im Grundstücks- und Immobilienrecht sowie im Familienrecht und bei klassischen Treuhandtätigkeiten.

Direktlink zum Notar-Lexikon:
https://www.selzer-reiff.de/notar-lexikon/

Weitere Informationen zum Notarbüro:
https://www.selzer-reiff.de/notare/

 

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