Der Übergabevertrag – Die lebzeitige Immobilienübertragung von den Eltern auf ihre Kinder

von Notarin Sonja Reiff Gerade bei größeren Vermögen macht es aus steuerlicher Sicht Sinn, Vermögen bereits zu Lebzeiten der Eltern auf ihre Kinder zu übertragen. Im Falle der Schenkung zu Lebzeiten sowie auch im Erbfall beträgt der Steuerfreibetrag jedes Kindes nach jedem Elternteil 400.000 € und somit von beiden Eltern zusammen 800.000 €. Dieser Steuerfreibetrag … Der Übergabevertrag – Die lebzeitige Immobilienübertragung von den Eltern auf ihre Kinder weiterlesen