Das Bürgerliche Gesetzbuch sieht als „normalen“ Güterstand die Zugewinngemeinschaft vor. Wenn die Ehegatten keinen anderweitigen Ehevertrag geschlossen haben, dann sind sie im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft verheiratet. Die Ehegatten können vor der Eheschließung und jederzeit während der Ehe in einem notariellen Ehevertrag miteinander vereinbaren, dass sie stattdessen im Güterstand der sogenannten Gütertrennung leben. Hier besteht … Gütertrennung weiterlesen
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