{"id":1034,"date":"2013-07-23T16:49:15","date_gmt":"2013-07-23T14:49:15","guid":{"rendered":"http:\/\/www.selzer-reiff.kunde-formativ.net\/?p=1034"},"modified":"2019-09-18T18:03:14","modified_gmt":"2019-09-18T16:03:14","slug":"arbeit-in-grundbuchaemtern-soll-effizienter-werden","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.selzer-reiff.de\/archiv\/arbeit-in-grundbuchaemtern-soll-effizienter-werden\/","title":{"rendered":"Arbeit in Grundbuch\u00e4mtern soll effizienter werden"},"content":{"rendered":"
Nachdem im Jahr 2009 die rechtlichen Voraussetzungen f\u00fcr die Einf\u00fchrung des elektronischen Rechtsverkehrs und der elektronischen Akte im Grundbuchverfahren geschaffen wurden, wird nun die Modernisierung des Grundbuchrechts fortgesetzt. Ziel ist die Einf\u00fchrung eines bundesweiten Datenbankgrundbuches, das den ver\u00e4nderten Anforderungen und Erwartungen an das Grundbuchverfahren gerecht werden soll, so die Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger in einer Pressemeldung des BMJ.<\/p>\n
Rund 36 Millionen Grundb\u00fccher mit mehr als 400 Millionen Seiten m\u00fcssen hierzu in die neue Datenbankstruktur \u00fcberf\u00fchrt werden. Ein Zeitplan f\u00fcr das Projekt wurde noch nicht ver\u00f6ffentlicht. Mit R\u00fccksicht auf den enormen Aufwand, der insbesondere mit der \u00dcbertragung der vorhandenen Grundb\u00fccher in eine datenbankgeeignete Form verbunden ist, sollen die L\u00e4nder den Zeitpunkt der tats\u00e4chlichen Einf\u00fchrung des Datenbankgrundbuchs jeweils selbst bestimmen k\u00f6nnen.<\/p>\n