{"id":3195,"date":"2019-12-11T07:13:58","date_gmt":"2019-12-11T06:13:58","guid":{"rendered":"https:\/\/www.selzer-reiff.de\/?p=3195"},"modified":"2019-12-11T07:15:41","modified_gmt":"2019-12-11T06:15:41","slug":"informationen-zum-verbrauchervertrag-beim-immobilienkauf","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.selzer-reiff.de\/presse\/informationen-zum-verbrauchervertrag-beim-immobilienkauf\/","title":{"rendered":"Informationen zum Verbrauchervertrag beim Immobilienkauf"},"content":{"rendered":"
Frankfurt, 11. Dezember 2019 \u2013 Wenn ein Unternehmer beispielsweise eine Immobilie an einen Verbraucher verkauft, spricht man vom Verbrauchervertrag. Ein klassisches Beispiel ist der sogenannte Bautr\u00e4gervertrag. In einem neuen Fachbeitrag erkl\u00e4rt Notar Sonja Reiff von der Kanzlei Selzer Reiff Notare aus Frankfurt, wie der Notar beim Vertragsabschluss und der Beurkundung zur Wahrung der Verbraucherrechte beitr\u00e4gt und vor unliebsamen \u00dcberraschungen sch\u00fctzen soll.<\/p>\n
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