{"id":3364,"date":"2021-02-18T08:32:07","date_gmt":"2021-02-18T07:32:07","guid":{"rendered":"https:\/\/www.selzer-reiff.de\/?p=3364"},"modified":"2021-02-18T08:32:07","modified_gmt":"2021-02-18T07:32:07","slug":"selzer-reiff-notare-informationen-zum-gueterstand-und-gueterrecht","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.selzer-reiff.de\/presse\/selzer-reiff-notare-informationen-zum-gueterstand-und-gueterrecht\/","title":{"rendered":"Selzer Reiff Notare: Informationen zum G\u00fcterstand und G\u00fcterrecht"},"content":{"rendered":"
Frankfurt, 18. Februar 2021 \u2013 Das eheliche G\u00fcterrecht regelt die g\u00fcterrechtlichen und somit die verm\u00f6gensrechtlichen Verh\u00e4ltnisse von Eheleuten zueinander. Gesetzlicher G\u00fcterstand ist in Deutschland die Zugewinngemeinschaft. Durch einen Ehevertrag k\u00f6nnen die Ehepartner jedoch auch eine modifizierte Zugewinngemeinschaft oder einen anderen G\u00fcterstand vereinbaren. Weitere G\u00fcterst\u00e4nde im deutschen G\u00fcterrecht sind die G\u00fctertrennung, die G\u00fctergemeinschaft und die Wahl-Zugewinngemeinschaft, auch Deutsch-Franz\u00f6sischer Wahlg\u00fcterstand genannt.<\/p>\n
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Wurde kein anderslautender Ehevertrag geschlossen, tritt in Deutschland mit der Heirat automatisch der gesetzliche G\u00fcterstand der Zugewinngemeinschaft ein. Die Zugewinngemeinschaft zeichnet aus, dass die Eheleute grunds\u00e4tzlich komplett getrennte Verm\u00f6gensmassen haben. Wird jedoch der G\u00fcterstand der Zugewinngemeinschaft durch Scheidung oder Wahl eines anderen G\u00fcterstandes in einem Ehevertrag beendet, so werden das Anfangsverm\u00f6gen jedes einzelnen Ehegatten bei Beginn der Ehe und das Endverm\u00f6gen bei Ende der Ehe miteinander verglichen.<\/p>\n
\u201eDerjenige Ehegatte, der einen h\u00f6heren Verm\u00f6genszuwachs in der Ehe erwirtschaftet hat, muss dann die H\u00e4lfte dieses h\u00f6heren Anteiles als Zugewinnausgleich an den anderen Ehegatten in Geld auszahlen\u201c, erkl\u00e4rt Notarin Sonja Reiff von der Soziet\u00e4t Selzer Reiff Notare in Frankfurt.<\/p>\n
Der G\u00fcterstand der Zugewinngemeinschaft ist nicht immer die optimale Wahl f\u00fcr die individuelle Situation, wei\u00df die Notarin: \u201eH\u00e4ufig gibt es triftige Gr\u00fcnde, die nach einer mehr oder weniger starken Ver\u00e4nderung der gesetzlichen Zugewinngemeinschaft verlangen. Dies kann beispielsweise durch die Wahl eines anderen G\u00fcterstandes oder durch Vereinbarung einer modifizierten Zugewinngemeinschaft im Rahmen eines Ehevertrages erreicht werden.\u201c<\/p>\n
Bei der Wahl des G\u00fcterstandes und der Vertragsgestaltung beraten Notare mit ihrer Erfahrung und ihrem Sachverstand. Da ein Ehevertrag gewichtige wirtschaftliche und rechtliche Folgen haben kann, muss er nach deutschem Recht zwingend von einem Notar beurkundet werden (\u00a7 1410 BGB).<\/p>\n
Der Gesetzgeber m\u00f6chte so sicherstellen, dass jeder Partner umfassend \u00fcber Vorteile und Risiken aufgekl\u00e4rt ist sowie die gew\u00fcnschten Regelungen in einem rechtssicheren Vertragsdokument niedergeschrieben sind.<\/p>\n
Auch die Notarinnen Bettina Selzer und Sonja Reiff bieten in ihrem Notarb\u00fcro in Frankfurt am Main eine entsprechende Beratung sowie die Beurkundung von Ehevertr\u00e4gen an. Einen \u00dcberblick \u00fcber dieses wichtige Thema sowie die einzelnen G\u00fcterst\u00e4nde in Deutschland haben sie in einem Fachartikel auf ihrer Kanzlei-Homepage ver\u00f6ffentlicht:<\/p>\n