{"id":3395,"date":"2021-04-27T14:49:46","date_gmt":"2021-04-27T12:49:46","guid":{"rendered":"https:\/\/www.selzer-reiff.de\/?p=3395"},"modified":"2021-12-14T11:52:16","modified_gmt":"2021-12-14T10:52:16","slug":"testament-und-erbe-vererben-und-pflichtteil-in-der-patchworkfamilie","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.selzer-reiff.de\/fachbeitraege-publikationen\/testament-und-erbe-vererben-und-pflichtteil-in-der-patchworkfamilie\/","title":{"rendered":"Testament und Erbe: Vererben und Pflichtteil in der Patchworkfamilie"},"content":{"rendered":"

Patchworkfamilien sind in unserer Gesellschaft weit verbreitet. Wenn sich Eheleute trennen und anschlie\u00dfend mit neuen Partnern neue Familien gr\u00fcnden, ergeben sich die unterschiedlichsten Familien- und Verwandtschaftskonstellation. Dies hat gro\u00dfe Auswirkungen auf den sp\u00e4teren Nachlass sowie die gesetzlichen Anspr\u00fcche auf Erbteil oder Pflichtteil.<\/p>\n

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Um eine geeignete Erbfolge f\u00fcr Patchworkfamilien festzulegen ist eine ausf\u00fchrliche und fr\u00fchzeitige Beratung dringend anzuraten. Meist l\u00e4sst sie sich nur mit einem individuellen Testament bzw. Erbvertrag regeln, denn es gibt kein spezielles Erbrecht f\u00fcr Patchworkfamilien. Die gesetzliche Erbfolge spiegelt hier in den seltensten F\u00e4llen die Anforderungen an die spezielle Situation und den Willen des Erblassers wider. Ebenso ist das sogenannte Berliner Testament vielfach nicht geeignet.<\/p>\n

Im Folgenden stellen wir anhand einiger typischer Aspekte die Problemstellung beim Vererben in der Patchworkfamilie vor. In unserem Notarb\u00fcro beraten und unterst\u00fctzen wir Sie gerne bei der Erstellung von Testament oder Erbvertrag<\/a>.<\/p>\n

Vererben in Patchworkfamilien<\/h2>\n

\u200dDie Nachlassregelung in Patchworkfamilien wird sehr schnell komplex. Zur Veranschaulichung nur ein Beispiel:<\/p>\n

Anna und Martin sind verheiratet. Sie haben zwei Kinder: Enno und Sarah. Das Paar l\u00e4sst sich scheiden, Martin heiratet erneut. Seine neue Partnerin Vera bringt ihren Sohn Paul aus erster Ehe mit. Vera und Martin bekommen anschlie\u00dfend noch ein weiteres gemeinsames Kind: Pascal.<\/p>\n

Beim Vererben stellt sich nun die Frage, welches Kind erbt was. Erben die eigenen Kinder mehr als die angeheirateten? Bekommt Pascal wom\u00f6glich alles, wenn seine Eltern sterben? Was bedeutet der Tod eines der Eheleute f\u00fcr die Anspr\u00fcche von Ehepartner, Stiefkindern, leiblichen Kindern und dem gemeinsamen Kind? Welche Folgen k\u00f6nnen Pflichtteilsanspr\u00fcche<\/a> der Kinder und Stiefkinder f\u00fcr den l\u00e4nger lebenden Ehepartner haben? Und kann unter Umst\u00e4nden auch die ehemalige Ehefrau Anna Einfluss auf das Erbe nehmen, wenn beispielsweise ihre leiblichen Kinder im Erbfall noch nicht vollj\u00e4hrig sind und sie das Sorgerecht hat?<\/p>\n

Sie sehen bereits an diesem Beispiel: Das Vererben in Patchworkfamilien kann eine komplizierte Angelegenheit sein. Eine gut durchdachte Nachlassplanung ist daher sehr wichtig. Sie bringt Ordnung in das Chaos.<\/p>\n

Gibt es kein Testament<\/a>, greift die gesetzliche Erbfolge. Diese ist meist nicht im Sinne des Erblassers. Sie kann zudem f\u00fcr die Hinterbliebenen schwerwiegende, ungewollte Konsequenzen haben.<\/p>\n

Kein Pflichtteil f\u00fcr Stiefkinder ohne Adoption<\/h3>\n

Betrachten wir nun die Problematik der Pflichtteile etwas n\u00e4her. Zuallererst ist hier wichtig zu wissen, dass mit Heirat die Stiefkinder nicht automatisch Erben des neuen Lebenspartners werden.<\/p>\n

Solange keine Adoption erfolgt, unterscheidet das Erbrecht strikt zwischen leiblichen Kindern und Stiefkindern. Auch wenn das Familiengef\u00fchl noch so eng ist, erst mit der Adoption entstehen f\u00fcr die Stiefkinder Anspr\u00fcche auf Erb- und Pflichtteil.<\/p>\n

Zur Veranschaulichung ein besonders drastisches Beispiel: Der l\u00e4nger lebende Ehepartner lebt mit den Kindern seines verstorbenen Partners in enger h\u00e4uslicher Gemeinschaft als Familie. Er hat keine eigenen Kinder oder Verwandten. Ohne Adoption oder testamentarische Verf\u00fcgung, besitzen die Stiefkinder in diesem Fall keinen Erbanspruch. Sein gesamtes Verm\u00f6gen f\u00e4llt im Todesfall an den Staat.<\/p>\n

Die Adoption eines Stiefkindes in erbrechtlicher Hinsicht ist zumeist jedoch nur sinnvoll, wenn die eigenen (leiblichen) Kinder enterbt werden sollen. Mit der Adoption steigt die Zahl der gesetzlichen Erben, die Pflichtteilsquoten sinken. Geht es allein um den \u00dcbertrag des Verm\u00f6gens im Erbfall, ist meist ein Testament oder Erbvertrag<\/a> die einfachere und bessere Alternative.<\/p>\n

Dies hat \u00fcbrigens im Erbfall keine steuerlichen Auswirkungen. Das Erbschaftssteuerrecht folgt erstaunlicherweise nicht der Ungleichbehandlung im Erbrecht. Sowohl die eigenen Kinder als auch die Stiefkinder geh\u00f6ren zu den steuerlich beg\u00fcnstigten Personen in Steuerklasse 1 und verf\u00fcgen \u00fcber einen Steuerfreibetrag von 400.000 \u20ac.<\/p>\n

Risiken von Pflichtteilanspr\u00fcchen erkennen und regeln<\/h2>\n

Erfolgte eine Adoption der Stiefkinder, besitzen diese einen Anspruch auf ihren Pflichtteil, ebenso wie die eigenen leiblichen Kinder und ggf. gemeinsame Kinder aus der neuen Ehe.<\/p>\n

Ungeachtet dessen, m\u00fcssen die Eheleute nun die Entscheidung treffen, ob sie ihr Verm\u00f6gen gemeinsam oder getrennt vererben m\u00f6chten, und welche Kinder, \u00fcber den gesetzlichen Pflichtteil hinaus, wieviel erben sollen.<\/p>\n

Als Form zur Niederlegung des letzten Willens stehen zur Verf\u00fcgung:<\/p>\n