{"id":3448,"date":"2022-01-12T14:01:14","date_gmt":"2022-01-12T13:01:14","guid":{"rendered":"https:\/\/www.selzer-reiff.de\/?p=3448"},"modified":"2022-01-12T14:01:14","modified_gmt":"2022-01-12T13:01:14","slug":"erbscheinsantrag-stellt-man-diesen-lieber-bei-gericht-oder-bei-einem-notar","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.selzer-reiff.de\/fachbeitraege-publikationen\/erbscheinsantrag-stellt-man-diesen-lieber-bei-gericht-oder-bei-einem-notar\/","title":{"rendered":"Erbscheinsantrag \u2013 Stellt man diesen lieber bei Gericht oder bei einem Notar?"},"content":{"rendered":"

Von Sonja Reiff Notarin<\/strong><\/p>\n

Liegt kein notarielles Testament oder Erbvertrag vor, ben\u00f6tigen Erben einen Erbschein, um ihren Anspruch nachzuweisen und das Erbe antreten zu k\u00f6nnen. Der Erbschein kann beim Notar oder beim zust\u00e4ndigen Nachlassgericht beantragt werden. Die Inanspruchnahme des Notars zur Beantragung hat gegen\u00fcber der Beantragung bei Gericht einige wesentliche Vorteile, wie dieser Fachbeitrag zeigt.<\/p>\n

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Am vorteilhaftesten ist es nat\u00fcrlich, wenn der Erblasser ein notarielles Testament<\/a> oder einen Erbvertrag hinterlassen hat. Dann ist ein Erbschein in der Regel nicht notwendig. Um nachzuweisen, wer Erbe geworden ist, gen\u00fcgt das Er\u00f6ffnungsprotokoll des Nachlassgerichtes, mit dem dieses das notarielle Testament oder den Erbvertrag<\/a> er\u00f6ffnet hat. F\u00fcr die Er\u00f6ffnung des Testaments oder Erbvertrages entstehen lediglich pauschale Gerichtskosten in H\u00f6he von 100 \u20ac.<\/p>\n

Mit dem Er\u00f6ffnungsprotokoll kann auch beim Grundbuchamt ein Grundbuchberichtigungsantrag gestellt werden, sodass Immobilien des Erblassers auf die Erben umgeschrieben werden k\u00f6nnen. Auch hierf\u00fcr ist somit bei Vorliegen eines notariellen Testaments oder Erbvertrages kein Erbschein erforderlich.<\/p>\n

Liegt jedoch kein notarielles Testament oder Erbvertrag<\/a>, sondern ein handschriftliches Testament des Erblassers vor, wird ein Erbschein ben\u00f6tigt. Nur mit dem Erbschein kann dann der Erbe nachweisen, dass er tats\u00e4chlich Erbe ist und wie hoch sein Erbteil ist.<\/p>\n

Wie erh\u00e4lt der Erbe einen Erbschein?<\/h2>\n

Der Erbschein<\/a> muss beim zust\u00e4ndigen Nachlassgericht beantragt werden. Daf\u00fcr gibt es zwei M\u00f6glichkeiten:<\/p>\n