\u00a0<\/div>\n<\/div>\n
3. Notwendigkeit des Ehevertrages f\u00fcr Unternehmer und Gesellschafter<\/h2>\n
F\u00fcr Unternehmer und Gesellschafter stellt der Schutz ihres Unternehmens im Falle der Scheidung eine essenzielle Herausforderung dar.<\/p>\n
Risiken f\u00fcr das Unternehmen bei Scheidung ohne Ehevertrag<\/h3>\n
Wird kein Ehevertrag geschlossen, unterliegen die Eheleute automatisch der gesetzlichen Zugewinngemeinschaft. Der Kern des Problems liegt nun in der Bewertung des Zugewinns.<\/p>\n
Eine betr\u00e4chtliche Steigerung des Unternehmenswertes w\u00e4hrend der Ehezeit muss in der Zugewinngemeinschaft im Falle einer Scheidung zur H\u00e4lfte mit dem Ehepartner geteilt werden. Dieser Ausgleichsanspruch ist ein Geldanspruch<\/strong> und nach der Scheidung unverz\u00fcglich f\u00e4llig, sofern keine abweichenden Regelungen getroffen wurden.<\/p>\nAuch wenn das Unternehmen einen entsprechenden Wert besitzt, ist die Liquidit\u00e4t f\u00fcr eine solche Ausgleichszahlung regelm\u00e4\u00dfig nicht vorhanden. H\u00e4ufig ist es nicht m\u00f6glich, f\u00fcr diesen Zweck ein Darlehen bei einer Bank zu bekommen.<\/p>\n
Hinzu kommt: Der Wert des Unternehmens wird meist von einem unabh\u00e4ngigen Sachverst\u00e4ndigen auf Basis von Umsatzzahlen festgestellt. Dieser liegt nicht selten \u00fcber tats\u00e4chlich realisierbaren Verkaufserl\u00f6sen. Dann sind auch die Ver\u00e4u\u00dferung von Unternehmensanteilen oder gar des gesamten Unternehmens nicht ausreichend, um die festgesetzten Anspr\u00fcche des Ehepartners auszugleichen. Es entsteht ein Insolvenzrisiko, sowohl f\u00fcr das Unternehmen als auch f\u00fcr den Unternehmer privat.<\/p>\n
Die Unsicherheit \u00fcber den Fortbestand des Unternehmens, kann sich zudem negativ auf Mitarbeiter, Kundenbeziehungen und Gesch\u00e4ftspartner auswirken. Die sozialen und \u00f6konomischen Netzwerke, die Sie als Unternehmer um Ihr Unternehmen herum aufgebaut haben, sind somit ebenfalls von den Folgen einer Scheidung betroffen.<\/p>\n
Dieses Ergebnis wird auch vom Ehepartner meist nicht gew\u00fcnscht sein, vor allem dann nicht, wenn gemeinsame Kinder vorhanden sind, die das Unternehmen einmal erben sollen.<\/p>\n
Mit einem Unternehmerehevertrag Risiken effektiv minimieren<\/h3>\n
Durch individuelle Vereinbarungen im Rahmen eines Ehevertrages k\u00f6nnen Sie als Unternehmer oder Gesellschafter Ihr Lebenswerk und die damit verbundene wirtschaftliche Grundlage Ihres Unternehmens sch\u00fctzen. Gleichzeitig k\u00f6nnen Sie gemeinsam mit Ihrem Ehepartner faire und angemessene Konditionen f\u00fcr den Fall der Scheidung festlegen.<\/p>\n
In Anbetracht der dargestellten Risiken wird ersichtlich, wie essenziell ein Ehevertrag f\u00fcr Unternehmer und Gesellschafter ist. Wenden wir uns nun den konkreten Inhalten und Gestaltungsm\u00f6glichkeiten eines solchen Vertrags zu.<\/p>\n
\n
\u00a0<\/div>\n<\/div>\n
4. Inhalte und Gestaltungsm\u00f6glichkeiten eines Ehevertrages f\u00fcr Unternehmer<\/h2>\n
Zuerst stellt sich die Frage, welche Form des G\u00fcterstandes f\u00fcr einen Unternehmerehevertrag gew\u00e4hlt werden sollte. Hier sind unterschiedliche Aspekte, insbesondere auch steuerliche Fragen, relevant.<\/p>\n
Wird G\u00fctertrennung<\/strong> vereinbart, findet kein Zugewinnausgleich statt. Allerdings wird damit der Zugewinn nicht nur f\u00fcr den Fall der Scheidung, sondern auch beim Tod eines Ehegatten ausgeschlossen. Da auf den Zugewinnausgleich keine Erbschaftssteuer entf\u00e4llt, ist dies nicht optimal.<\/p>\nEine modifizierte Zugewinngemeinschaft<\/strong>, die den steuerfreien Zugewinnausgleich im Todesfall aufrechterh\u00e4lt, ist oft die bessere L\u00f6sung.<\/p>\nHerausnahme des Unternehmens aus dem Zugewinnausgleich<\/h3>\n
Eine der grundlegendsten Vereinbarungen im Kontext eines Unternehmerehevertrages kann die vollst\u00e4ndige oder teilweise Herausnahme des Unternehmens aus dem Zugewinnausgleich sein. Hierdurch wird sichergestellt, dass das Unternehmen im Falle einer Scheidung nicht unter die zu teilenden Verm\u00f6genswerte f\u00e4llt.<\/p>\n
Es k\u00f6nnen jedoch auch spezifische Regelungen getroffen werden, beispielsweise:<\/p>\n