{"id":997,"date":"2015-10-23T16:14:14","date_gmt":"2015-10-23T14:14:14","guid":{"rendered":"http:\/\/www.selzer-reiff.kunde-formativ.net\/?p=997"},"modified":"2019-09-18T18:03:08","modified_gmt":"2019-09-18T16:03:08","slug":"unternehmensnachfolge-fruehzeitig-regeln-das-unternehmertestament","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.selzer-reiff.de\/archiv\/unternehmensnachfolge-fruehzeitig-regeln-das-unternehmertestament\/","title":{"rendered":"Unternehmensnachfolge fr\u00fchzeitig regeln: das Unternehmertestament"},"content":{"rendered":"
In der Regel h\u00e4ngt der Erfolg eines Unternehmens entscheidend von der Gesch\u00e4ftsf\u00fchrung ab. Und bei vielen kleineren und mittelst\u00e4ndischen Unternehmen in Deutschland ist es der Unternehmer bzw. Unternehmensinhaber selbst, der ma\u00dfgeblich die Geschicke des Unternehmens lenkt.<\/p>\n
Die fr\u00fchzeitige Regelung der Nachfolge ist f\u00fcr den Fortbestand des Unternehmens somit von gro\u00dfer Bedeutung. Es empfiehlt sich daher dringend, schon fr\u00fchzeitig mittels eines Unternehmertestamtes und einer ggf. notwendigen Anpassung des Gesellschaftvertrages vorzusorgen. Denn nicht immer entspricht die gesetzliche Erbfolge dem Willen des Unternehmers und ist zum Wohl des Unternehmens. Und je nach gew\u00e4hlter Gesellschaftsform ist das Unternehmen auch gar nicht vererbbar.<\/p>\n