Abgeschlossenheitsbescheinigung

Sondereigentum (siehe Wohnungseigentum) darf nur dann eingeräumt werden, wenn die Wohnung in sich abgeschlossen ist. Abgeschlossenheit bedeutet dabei die räumliche Abgrenzung einer jeden Wohnung gegenüber den übrigen Wohnungen und dem Gemeinschaftseigentum. Ob eine entsprechende Abgeschlossenheit vorliegt, wird von der Baubehörde überprüft. Ist dies der Fall, erteilt die Behörde die Abgeschlossenheitsbescheinigung. Erst dann kann das Wohnungseigentum im Grundbuch eingetragen werden.