Notare Bettina Selzer und Sonja Reiff
Wer als unverheiratetes Paar gemeinsam eine Immobilie kauft, steht vor einer ganzen Reihe rechtlicher Fragen. In unserem Ratgeber zum Immobilienkauf ohne Trauschein haben wir ausführlich dargestellt, wie Eigentumsverhältnisse, Finanzierung und Partnerschaftsvertrag geregelt werden sollten.
Doch mit dem Kauf allein ist es nicht getan. Denn eine Frage bleibt offen, die viele Paare erst spät bedenken: Was geschieht, wenn einer von uns stirbt? Und wer entscheidet, wenn einer von uns plötzlich nicht mehr handlungsfähig ist?
Für Ehepaare hält das Gesetz auf beide Fragen Antworten bereit: gesetzliches Erbrecht, Wohnrecht des überlebenden Ehegatten, Notvertretungsrecht in Gesundheitsfragen. Für unverheiratete Paare gilt nichts davon. Wer hier Sicherheit will, muss sie selbst schaffen.
Im folgenden Beitrag zeigen wir Ihnen, wie das mit einem notariellen Erbvertrag, einer durchdachten Absicherung des Wohnrechts und den richtigen Vollmachten gelingt.