Beurkundung

Die öffentliche Beurkundung erfolgt durch einen Notar. Manche Verträge und Erklärungen sind nach dem Gesetz beurkundungspflichtig, wie der Kauf von Immobilien und die Gründung von Kapitalgesellschaften (z.B. GmbH, AG). Der Vertrag wird daher von dem Notar erstellt, in einem Termin verlesen und von allen Beteiligten und dem Notar unterschrieben. Von dem Notar wird die Urkunde dann mit einer Schnur und einem Prägesiegel verbunden.