Geschäftsanteil

Als Geschäftsanteil bezeichnet man den Anteil an einer GmbH. Die Summe der Nennbeträge aller Geschäftsanteile muss das Stammkapital ergeben. Das Mindeststammkapital einer GmbH ist 25.000 €. Der Nennbetrag jedes Geschäftsanteils muss auf volle Euro lauten. Auf jeden Geschäftsanteil ist eine Einlage in Höhe seines Nennbetrages zu leisten. Bei der Bargründung einer GmbH ist es aber auch ausreichend, wenn auf jeden Geschäftsanteil je ein Viertel seines Nennbetrages und insgesamt mindestens die Hälfte des Mindeststammkapitals und somit 12.500,00 € eingezahlt wird. Es muss eine Gesellschafterliste beim Handelsregister hinterlegt werden, in der die einzelnen Geschäftsanteile durchnummeriert sind und der sich entnehmen lässt, welcher Gesellschafter welchen Geschäftsanteil hält. Ein Geschäftsanteil wird durch Verkauf- und Abtretung übertragen. Der entsprechende Kauf- und Abtretungsvertrag ist notariell zu beurkunden.