Satzungsbescheinigung

Wird der Gesellschaftsvertrag einer GmbH oder die Satzung einer AG geändert, hat der Notar mit der Anmeldung der Änderung den vollständigen Wortlaut des neuen Gesellschaftsvertrages beizufügen nebst einer Bescheinigung, dass die geänderten Bestimmungen mit dem Änderungsbeschluss und dem zuletzt zum Handelsregister eingereichten Wortlaut des letzten Gesellschaftsvertrages übereinstimmen. Diese Bescheinigung wird durch den Notar erteilt.