Verschmelzung

Die Verschmelzung ist eine Umwandlungsform nach dem Umwandlungsgesetz(UmwG) und ist dort in den §§ 2-122 UmwG geregelt. Es gibt zwei verschiedene Verschmelzungsmöglichkeiten. Zum einen kann eine Verschmelzung im Wege der Aufnahme durch ein schon bestehendes Unternehmen erfolgen. In diesem Fall wird das zu verschmelzende Unternehmen auf das aufnehmende Unternehmen durch Übertragung des Vermögens als Ganzes übertragen. Zum anderen kann die Verschmelzung im Wege der Neugründung erfolgen. In diesem Fall wird das zu verschmelzende, bereits bestehende Unternehmen auf ein noch nicht existierendes, neu zu gründende Unternehmen übertragen.