Aufteilungsplan

Wird Wohnungseigentum gebildet, dann ist entweder eine Teilungserklärung des teilenden Alleineigentümers oder eine Teilungsvereinbarung teilender Miteigentümer  erforderlich, in der die Miteigentumsteile bezeichnet sind sowie das mit ihnen verbundene Sondereigentum. Dieser Teilungserklärung/Teilungsvereinbarung ist zwingend ein Aufteilungsplan als Anlage beizufügen. In diesem Aufteilungsplan müssen alle Räume, an denen Sondereigentum begründet werden soll, mit einer Nummer versehen sein. Alle Räume, die zu einer Wohnung gehören, müssen dieselbe Nummer haben.