Teilungserklärung

Möchte ein Eigentümer an seinem Wohnung Wohnungseigentum nach § 8 WEG begründen, so muss er eine Teilungserklärung errichten. In dieser erfolgt die Aufteilung des Grundstücks und des Gebäudes in Sonder-und Gemeinschaftseigentum. Mit der Teilungserklärung ist stets der Aufteilungsplan zu verbinden. Die Teilungserklärung wird notariell beurkundet. In der Praxis wird in einer Urkunde in der Regel neben der Teilungserklärung auch die Gemeinschaftsordnung mitbeurkundet. Die Gemeinschaftsordnung regelt das Verhältnis der Wohnungseigentümer zueinander. Diesbezüglich gibt es auch gesetzliche Bestimmungen (§ § 10 ff. WEG). In der Gemeinschaftsordnung kann jedoch von diesen gesetzlichen Regelungen abgewichen werden.