Baubeschreibung

Im Bauträgervertrag kauft der Käufer eine noch nicht erstellte oder noch nicht sanierte Immobilie. Damit sichergestellt ist, wie diese genau beschaffen sein muss und wie der Bauträger diese genau zu erstellen hat, ist dem Bauträgervertrag eine Baubeschreibung und Baupläne beizufügen, der sich die genauen Leistungen des Bauträgers entnehmen lassen. Diese Baubeschreibung nebst Plänen ist Teil des Bauträgervertrages und ist ebenfalls mit diesem zu beurkunden. Häufig wird die Baubeschreibung bereits gesondert beurkundet und in dem Bauträgervertrag wird dann nur auf diese notarielle Urkunde verwiesen.