Beglaubigung
Neben Beurkundungen ist der Notar nach dem Gesetz auch für öffentliche Beglaubigungen zuständig. Zu unterscheiden sind Unterschriftsbeglaubigungen und Dokumentenbeglaubigungen. Bei Unterschriftsbeglaubigungen muss eine Person vor dem Notar ein Schriftstück unterschreiben. Der Notar stellt die Identität dieser Person fest und bestätigt damit, dass tatsächlich die Unterschrift von der angegebenen Person stammt.
Bei einer Dokumentenbeglaubigung handelt es sich um eine beglaubigte Kopie einer Urkunde. Der Notar bestätigt, dass die Kopie mit dem Original übereinstimmt.