XML-Daten

Die Notare sind verpflichtet, beim Handelsregister sämtliche Handelsregisteranmeldungen elektronisch einzureichen. Hierfür werden über entsprechende Programme strukturierte Daten in Form der Extensible Markup Language (XML) erstellt. Für die Erzeugung dieser strukturierten Daten erhält der Notar eine extra Vollzugsgebühr gemäß Nummer 22114 des Kostenverzeichnisses (Anlage 1) zum Gerichts-und Notarkostengesetz (GNotKG). Die Gebühr beläuft sich jedoch auf höchstens 250 €. Sofern auch bei den Grundbüchern bereits elektronische Einreichungen vorgenommen werden, entsteht auch in diesem Bereich für die Erzeugung der XML-Daten die vorbezeichnete Gebühr.