Zentrales Vorsorgeregister

Das zentrale Vorsorgeregister ist ein Register der Bundesnotarkammer, in dem bundesweit sämtliche Vorsorgevollmachten, Betreuungsverfügungen und Patientenverfügung registriert werden können. Dort sind dann auch die Daten der Bevollmächtigten hinterlegt und können dann im Betreuungsfall auch von Ärzten, Kliniken und Pflegeheimen abgerufen werden. Wird eine Vorsorgevollmacht nebst Betreuungsverfügung und Patientenverfügung notariell beurkundet, sorgt der Notar auch dafür, dass eine Registrierung im Zentralen Vorsorgeregister erfolgt.