Auflassung

Die Auflassung ist bei einem Immobilienkauf die Einigung zwischen Käufer und Verkäufer über den Eigentumsübergang. Sie ist daher in der Regel in jedem  Grundstücks- und Wohnungskaufvertrag enthalten. Erst mit der Eintragung der Auflassung im Grundbuch geht das Eigentum an der Immobilie auf den Käufer über.