Grundstückskaufvertrag

Der Grundstückskaufvertrag ist ein Vertrag, in dem der Verkäufer gegen Zahlung eines vereinbarten Betrages verpflichtet wird, das Eigentum an einem Grundstück an den Käufer zu übertragen. Nach § 311 b BGB bedarf dieser Vertrag der notariellen Beurkundung. In diesem Vertrag ist auch stets die Auflassung enthalten. Erst mit Eintragung der Auflassung im Grundbuch geht das Eigentum am Grundstück auf den Käufer über.