Berliner Testament

Was ist ein Berliner Testament?

Das Berliner Testament ist eine besondere Form des gemeinschaftlichen Testaments, bei dem sich die Ehegatten gegenseitig als Alleinerben einsetzen. Die gemeinsamen Kinder oder auch Dritte werden als Schlusserben des Letztversterbenden bestimmt.

Mit der Errichtung eines Berliner Testaments ist oftmals der Wunsch verbunden, dass der länger lebende Ehepartner im Erbfall weiterhin über das gesamte gemeinsame Vermögen verfügen kann. So soll beispielsweise verhindert werden, dass eine gemeinsam bewohnte Immobilie im Erbfall vom länger lebenden Ehepartner verkauft werden muss, um die Pflichtteilsansprüche der Kinder bedienen zu können.

Auch das Berliner Testament kann den gesetzlichen Pflichtteilsanspruch nicht aufheben. Durch eine sogenannte Pflichtteils-Strafklausel kann es die Nachkommen jedoch von der Geltendmachung ihrer Pflichtteilsansprüche abhalten. Die Eheleute verfügen hierzu im Testament, dass ein Nachkomme, der nach dem Tod des zuerst Versterbenden bereits seinen Pflichtteil fordert, nach dem Tod des zweiten Ehegatten ebenfalls nur den Pflichtteil erhalten soll.

Die inhaltliche Gestaltung eines Berliner Testaments kann auch in der Form eines Erbvertrages erfolgen. Sie ist daher nicht nur verheirateten Paaren vorbehalten.

Für wen eignet sich das Berliner Testament?

Ideal ist das Berliner Testament für die klassische Kernfamilie, bei der die Eheleute zuerst sich selbst als Erben einsetzen und anschließend, nach dem Tod beider Elternteile, die gemeinsamen Kinder das Erbe untereinander aufteilen.

Die klassische Kernfamilie ist in der heutigen Gesellschaft jedoch nicht mehr die Regel. Jede dritte Ehe in Deutschland wird geschieden und viele Paare mit Kindern leben ohne Trauschein zusammen. Auch heiraten Partner mit Kindern aus vorherigen Beziehungen. Es entstehen sogenannte Patchworkfamilien mit komplexen Ansprüchen auf Erbe und Pflichtteil.

In diesen Fällen ist das Berliner Testament selten geeignet, den letzten Willen der Erblasser rechtssicher niederzulegen.

Gestaltungsoptionen und Nachteile des Berliner Testaments

Für viele Ehepaare scheint es naheliegend, nach einem gemeinsam verbrachten Leben auch die Vermögensnachfolge gemeinschaftlich zu regeln. Das Berliner Testament gilt nach vor als die verbreitetste Form des gemeinschaftlichen Testaments in Deutschland.

Damit verbunden sind jedoch gewisse Einschränkungen und Risiken:

  • Die Eheleute binden sich mit einem gemeinschaftlichen Testament. Das kann gewollt und sinnvoll sein, muss es aber nicht. Daher sollte bei der Testamentserrichtung auch dessen Bindungswirkung bedacht sowie ggf. entsprechende Öffnungsklauseln vorgesehen werden.
  • In zusammengesetzten Familien (auch Stieffamilie oder Patchworkfamilie) kann das Berliner Testament zu einer faktischen Enterbung der leiblichen Kinder aus einer vorherigen Beziehung beim zuerst versterbenden Ehepartner führen.
  • Ungeachtet möglicher Pflichtteils-Strafklauseln kann von den Kindern bereits beim ersten Erbfall der Pflichtteil gefordert werden.
  • Je nach Vermögensverhältnissen ist ein gemeinschaftliches Testament erbschaftssteuerlich nachteilig. Freibeträge, die den Nachkommen beim Tod des zuerst versterbenden Partners zustehen würden, bleiben hier ungenutzt.

Das deutsche Erbrecht bietet unterschiedliche Möglichkeiten der Nachlassregelung für Eheleute an:

  • das Einzeltestament
  • das gemeinschaftliche Testament (in Einheitslösung oder Trennungslösung)
  • den Erbvertrag

Es empfiehlt sich frühzeitig zu prüfen, inwiefern das gemeinschaftliche Testament und insbesondere die Form des Berliner Testaments geeignet ist. Der Notar bietet fachkundige Unterstützung bei der Gestaltung von Testamenten und Erbverträgen.