Ehegattentestament

Was ist ein Ehegattentestament?

Für viele ältere Ehepaare ist es naheliegend, ihren Nachlass gemeinsam zu regeln. Hierzu bietet das deutsche Erbrecht die Möglichkeit des gemeinschaftlichen Testaments. Dieses wird oftmals als Ehegattentestament bezeichnet, denn tatsächlich können nur Verheiratete oder eingetragene Lebensgemeinschaften ein gemeinschaftliches Testament errichten. Nicht Verheiratete können dafür einen Erbvertrag schließen.

Grundsätzlich besteht die Möglichkeit, ein Ehegattentestament in Einheitslösung oder in Trennungslösung zu errichten. Bei ersterer verschmelzen die beiden Vermögen im Erbfall. Der länger lebenden Partner ist Vollerbe. Bei der Trennungslösung hingegen bleiben die beiden Vermögen getrennt, die Erbfolge wird über die Benennung von Vorerben, Nacherben und Ersatzerben geregelt.

Ausführlichere Informationen finden Sie unter:

Gemeinschaftliches Testament (umfassendere Übersicht)
Berliner Testament (weit verbreitete Variante als Einheitslösung)

Das Ehegattentestament kann wie das Einzeltestament auch handschriftlich verfasst werden. Es reicht aus, wenn einer der beiden Ehegatten die Niederschrift übernimmt und beide anschließend unterschreiben.

Ob ein Ehegattentestament in Frage kommt und wie genau es ausgestaltet sein sollte, hängt von einer Vielzahl von Faktoren ab. Häufig sind ein Erbvertrag oder die Nachlassregelung im Rahmen zweier Einzeltestamente die bessere Wahl. Eine fachkundige notarielle Beratung sowie eine Beurkundung von Testament oder Erbvertrag beim Notar sind daher anzuraten.