Generalvollmacht

Eine Generalvollmacht ist eine Vollmacht, in welcher der Vollmachtgeber den oder die Bevollmächtigten bevollmächtigt, ihn in sämtlichen vermögensrechtlichen Angelegenheiten zu vertreten. Die Vollmacht sollte mindestens notariell beglaubigt werden, damit sie auch zum Kauf oder Verkauf von Immobilien verwendet werden kann. Empfehlenswert ist jedoch eine notarielle Beurkundung. Diese hat den Vorteil, dass in der Urkunde gleichzeitig die Geschäftsfähigkeit des Vollmachtgebers bestätigt wird. Zudem können dem Bevollmächtigten bei Verlust der Urkunde weitere Ausfertigungen erteilt werden. Neben einer Generalvollmacht ist auch die Beurkundung einer Vorsorgevollmacht mit Patientenverfügung und Betreuungsverfügung sinnvoll.