Lebenspartnerschaftsvertrag

Was ist ein Lebenspartnerschaftsvertrag?

Der Lebenspartnerschaftsvertrag nach dem Lebenspartnerschaftsgesetz (LPartG) ist ein rechtliches Instrument, das den Rahmen für eine eingetragene Lebenspartnerschaft setzt.

Bis zum 01.10.2017 konnten gleichgeschlechtliche Paare in Deutschland nur eine eingetragene Lebenspartnerschaft begründen, keine Ehe. Die Lebenspartnerschaft war der Ehe in vielen Bereichen angeglichen worden. Eine vollkommene Angleichung erfolgte aber nicht.

Seit dem 01.10.2017 gibt es die „Ehe für alle“ und es kann keine Lebenspartnerschaft mehr gegründet werden. Nach § 1353 BGB können nun auch gleichgeschlechtliche Paare die Ehe eingehen.

Heute gibt es daher nach § 1 Lebenspartnerschaftsgesetz nur noch zwei Möglichkeiten, in einer eingetragenen Partnerschaft zu leben:

  1. Sie haben Ihre eingetragene Lebenspartnerschaft bereits vor 2017 geschlossen.
  2. Unter bestimmten Bedingungen können Sie eine im Ausland begründete Lebenspartnerschaft auch in Deutschland anerkennen lassen.

Lebenspartnerschaften, die vor dem 01.10.2017 eingetragen wurden, werden jedoch nicht automatisch in eine Ehe umgewandelt. Die Lebenspartner können aber nach § 20 a Lebenspartnerschaftsgesetz (LPartG) ihre Lebenspartnerschaft in eine Ehe umwandeln, was durch Eheschließung vor dem Standesbeamten erfolgt.

Ist das (noch) nicht erfolgt, dann gilt für vor dem 01.10.2017 eingetragene Lebenspartner noch das LPartG. Ähnlich wie bei der Ehe sind die gesetzlichen Regelungen für die eingetragene Lebenspartnerschaft jedoch nicht immer passend für die individuelle familiäre, wirtschaftliche und berufliche Lebenssituation. Anstelle eines Ehevertrags können eingetragene Lebenspartner einen sogenannten Lebenspartnerschaftsvertrag schließen und hierin individuelle Regelungen zum Güterstand, Unterhalt und Versorgungsausgleich treffen.

Wesentliche Merkmale des Lebenspartnerschaftsvertrags:

  1. Rechtliche Anerkennung: Der Lebenspartnerschaftsvertrag bietet gleichgeschlechtlichen Paaren eine rechtliche Anerkennung ihrer Beziehung, ähnlich wie die Ehe.
  2. Rechtliche Wirkung: Durch den Vertrag werden Rechte und Pflichten zwischen den Partnern begründet, ähnlich wie bei Ehegatten. Dazu gehören Unterhaltspflichten, Erbrechte und im Falle einer Trennung auch die Regelung der Vermögensaufteilung.
  3. Vermögens- und Unterhaltsfragen: Der Vertrag kann Regelungen zu Vermögensfragen, Unterhaltszahlungen und anderen finanziellen Angelegenheiten enthalten.
  4. Sorgerechtliche Regelungen: Es können auch sorgerechtliche Regelungen für gemeinsame oder adoptierte Kinder getroffen werden.
  5. Notarielle Beurkundung: Ähnlich wie bei Eheverträgen ist eine notarielle Beurkundung erforderlich.
  6. Anpassung an individuelle Bedürfnisse: Der Vertrag kann individuell gestaltet werden, um den spezifischen Bedürfnissen und Wünschen der Partner gerecht zu werden.

Nachträgliche Änderung von Lebenspartnerschaftsverträgen

Obwohl seit 2017 keine neuen Lebenspartnerschaften mehr in Deutschland eingetragen werden können und die Ehe für gleichgeschlechtliche Paare geöffnet wurde, bleiben bestehende Lebenspartnerschaften rechtsgültig.

Partner, die bereits eine Lebenspartnerschaft eingegangen sind, haben auch weiterhin die Möglichkeit, einen Lebenspartnerschaftsvertrag zu schließen oder einen bestehenden Vertrag zu ändern, um damit beispielsweise geänderten Lebensumständen Rechnung zu tragen.

Wichtige Aspekte bei der Änderung eines Lebenspartnerschaftsvertrags:

  1. Einvernehmliche Änderung: Beide Partner müssen der Änderung des Vertrages zustimmen. Es ist nicht möglich, einseitige Änderungen vorzunehmen.
  2. Notarielle Beurkundung: Für die Änderung eines Lebenspartnerschaftsvertrags ist in Deutschland eine notarielle Beurkundung erforderlich.
  3. Berücksichtigung aktueller Lebensumstände: Die Änderungen sollten die aktuellen Lebensumstände und Bedürfnisse der Partner reflektieren. Dazu können veränderte finanzielle Verhältnisse, die Geburt oder Adoption von Kindern oder andere wichtige Lebensereignisse gehören.

Die Änderung eines Lebenspartnerschaftsvertrags sollte sorgfältig überlegt und auf die individuellen Bedürfnisse der Partner zugeschnitten sein. Professionelle rechtliche Beratung ist dabei unerlässlich, um sicherzustellen, dass alle rechtlichen Anforderungen erfüllt sind und die Änderungen den beabsichtigten Zweck erfüllen.

Gerne unterstützen Sie unsere Notare dabei und kümmern sich anschließend um die notwendige Beurkundung Ihres neuen oder geänderten Lebenspartnerschaftsvertrags.