Güterstand

Das eheliche Güterrecht regelt die güterrechtlichen und somit die vermögensrechtlichen Verhältnisse von Eheleuten zueinander. Gesetzlicher Güterstand ist in Deutschland die Zugewinngemeinschaft. Heiraten deutsche Ehegatten ohne einen Ehevertrag geschlossen zu haben oder nachträglich zu schließen, so sind sie automatisch  im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft verheiratet. Seit dem 29.01.2019 gilt zudem die Europäische Güterrechtsverordnung (EuGÜVO). Nach dieser reicht es auch aus, dass nicht deutsche Ehegatten nach der Eheschließung ihren gemeinsamen gewöhnlichen Aufenthaltsort in Deutschland haben. Auch dann sind diese Ehegatten im deutschen Güterstand der Zugewinngemeinschaft verheiratet.

Durch Ehevertrag kann aber auch ein anderer Güterstand vereinbart werden. Dieser Ehevertrag kann bereits vor der Hochzeit geschlossen werden. Es ist jedoch auch jederzeit zu einem späteren Zeitpunkt in der Ehe noch möglich, einen Ehevertrag zu schließen und den Güterstand zu ändern. Auch kann durch Ehevertrag der gesetzliche Güterstand der Zugewinngemeinschaft modifiziert werden (modifizierte Zugewinngemeinschaft). Dann bleibt es grundsätzlich bei diesem Güterstand und es werden nur einzelne Regelungen des Güterstandes abgeändert. Weitere deutsche Güterstände, die durch Ehevertrag gewählt werden können sind die Gütertrennung, die Gütergemeinschaft und die Wahl-Zugewinngemeinschaft.