Ehevertrag

Was ist ein Ehevertrag?

Ehepaare leben in Deutschland automatisch im Güterstand der Zugewinngemeinschaft. Diese orientiert sich in erster Linie an den Bedürfnissen der Familie mit Kindern und einem Haupt- oder Alleinverdiener. Sie spiegelt daher in vielen Fällen nicht die tatsächlichen Bedürfnisse und Absichten moderner Ehen wider. Mit einem notariell beurkundeten Ehevertrag können Sie jedoch die gesetzlichen Regeln für sich individuell modifizieren.

Es gibt zwei Arten von Eheverträgen:

  • die vorsorgenden Eheverträge, die vor oder während der Ehe geschlossen werden,
  • und die Eheverträge, in denen die Scheidungsfolgen (Scheidungsfolgenvereinbarung) geregelt werden, wenn die Trennung bereits erfolgt ist und die Scheidung bevorsteht.

Im Ehevertrag können Sie nun einen zum gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft abweichender Güterstand, wie die Gütertrennung, Gütergemeinschaft oder Wahl-Zugewinngemeinschaft, vereinbaren. Ebenso kann auch die Zugewinngemeinschaft modifiziert werden, indem beispielsweise bestimmte Gegenstände aus dem Zugewinn herausgenommen, die Anfangsvermögen festgehalten werden oder der Zugewinnausgleichsanspruch begrenzt oder ganz ausgeschlossen wird. Zudem können Ehegatten in Eheverträgen auch Regelungen zum Unterhalt, zum Versorgungsausgleich und zur elterlichen Sorge treffen.

Damit ein Ehevertrag rechtskräftig ist, muss dieser notariell beurkundet werden. Gleichzeitig berät Sie der Notar zur Ausgestaltung des Ehevertrages und sorgt für eine rechtssichere Formulierung. Diese Leistungen sind bereits in den gesetzlich vorgegeben Notargebühren enthalten.

Ausführliche Informationen zum Ehevertrag haben wir für Sie in folgendem Fachbeitrag zusammengestellt:

Ratgeber Ehevertrag: Für wen ist er sinnvoll und wie wird er geschlossen?