Ehevertrag

Es gibt zwei Sorten von Eheverträgen, nämlich die vorsorgenden Eheverträge, die vor oder während der Ehe geschlossen werden und die Eheverträge, in denen die Scheidungsfolgen geregelt werden, wenn die Trennung bereits erfolgt ist und die Scheidung bevorsteht. In Eheverträgen kann ein zum gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft abweichender Güterstand, wie die Gütertrennung oder Gütergemeinschaft, vereinbart werden. Es kann aber auch die Zugewinngemeinschaft modifiziert werden, indem beispielsweise bestimmte Gegenstände aus dem Zugewinn herausgenommen, die Anfangsvermögen festgehalten werden oder der Zugewinnausgleichsanspruch begrenzt oder ganz ausgeschlossen wird. Zudem können die Ehegatten in Eheverträgen unter anderem Regelungen zum Unterhalt, zum Versorgungsausgleich und zur elterlichen Sorge regeln. Eheverträge müssen notariell beurkundet werden.