Legalisation

Soll eine Urkunde im Ausland verwendet werden oder eine ausländische Urkunde in Deutschland, ist in der Regel die Legalisation erforderlich. Dies ist ein förmliches Verfahren, bei dem über die Botschaften oder Konsulat eines Staates die Echtheit der Unterschrift, die Eigenschaft, in der der Unterzeichner handelt und die Echtheit des Siegels bestätigt wird. Schließlich können ausländische Behörden ansonsten nicht erkennen, ob ihnen tatsächlich eine echte Urkunde vorgelegt wird.

Einige Staaten haben jedoch das Haager Übereinkommen zur Befreiung ausländischer Urkunden von der Legalisation vom 5. Oktober 1961 (BGBl. 1965 II S. 875) abgeschlossen. In diesen Staaten ist dann statt der Legalisation eine Apostille einzuholen.