Verbrauchervertrag

Verbrauchervertrag nennt man einen Vertrag zwischen einem Unternehmer und einem Verbraucher. Der Gesetzgeber geht zudem davon aus, dass ein Unternehmer in der Regel geschäftserfahrener ist und hat daher bei einer solchen Vertragsgestaltung Vorschriften erlassen, die den Verbraucher schützen sollen. Handelt es sich bei einem Vertrag um einen Formularvertrag (Allgemeine Geschäftsbedingungen), dann gilt nach § 310 Abs. 3 BGB dieser stets als von dem Unternehmer gestellt. Dies führt dazu, dass es bestimmte Verbote für gewisse Vertragsklauseln gibt, die in einem Verbrauchervertrag nicht wirksam sind. Beispielsweise kann der Unternehmer gegenüber einem Verbraucher die Gewährleistung nicht vollständig ausschließen. Auch wenn beispielsweise ein notarieller Grundstückskaufvertrag von dem Notar entworfen wird, an dem ein Unternehmer und ein Verbraucher beteiligt sind, geht der Gesetzgeber davon aus, dass auch dieser Vertrag als von dem Unternehmer gestellt anzusehen ist. Bei Grundstückskaufverträgen ist der klassische Verbrauchervertrag der Bauträgervertrag. Um den Verbraucher besonders zu schützen, ist nach § 17 Abs. 2a Nr. 2 BeurkG die Zweiwochenfrist für solche Verträge einzuhalten.