Zentrales Testamentsregister

Seit dem Jahr 2012 gibt es das von der Bundesnotarkammer geführte Zentrale Testamentsregister, in dem alle Testamente, Erbverträge und sonstige erbrechtlich relevante Urkunden zu registrieren sind, die von einem Notar beurkundet wurden oder bei Gericht verwahrt werden. In jedem Erbfall wird von Amts wegen das Testamentsregister auf relevante letztwillige Verfügungen überprüft und das Nachlassgericht von der Bundesnotarkammer entsprechend informiert.