Unternehmensnachfolge

Grundsätzlich sollte ein Unternehmer bereits zu Lebzeiten die Unternehmensnachfolge planen und einen potentiellen Nachfolger in das Unternehmen einführen und begleiten, bis sichergestellt ist, dass das Unternehmen von diesem erfolgreich fortgeführt werden kann. Aber gerade junge Unternehmer, bei denen ein Ausscheiden aus dem Unternehmen nicht unmittelbar bevorsteht, sollten ebenfalls vorsorgen und die Unternehmensnachfolge rechtzeitig regeln. Dies kann in einem Testament (Unternehmertestament) oder einem Erbvertrag erfolgen, wobei von letzterem in der Regel abzuraten ist. Schließlich unterliegt ein Erbvertrag gewissen Bindungen und ist nicht immer ohne weiteres einseitig vom Unternehmer abänderbar. Da ein Unternehmer eine etwaige Unternehmensnachfolge aber kurzfristig aufgrund äußerer Umstände abändern können muss, ist in den meisten Fällen ein Einzeltestament die bessere Lösung. Das Unternehmertestament weist dabei gegenüber sonstigen Testamenten gewisse Besonderheiten auf, da bei diesem auch handels-und gesellschaftsrechtliche Regelungen und der konkrete Gesellschaftsvertrag des betroffenen Unternehmens zu berücksichtigen und gegebenenfalls anzupassen sind.