21.02.2014

Die Haftung des GmbH-Geschäftsführers

Wer als Geschäftsführer einer bereits bestehenden GmbH bestellt wird, sollte sich mit den besonderen Haftungsrisiken vertraut machen. Der Geschäftsführer einer GmbH haftet sowohl gegenüber der Gesellschaft als auch nach außen, z.B. gegenüber Geschäftspartnern.

Im Alltagsgeschäft muss der Geschäftsführer daher darauf achten, seine Pflichten als Geschäftsführer gewissenhaft und ordentlich zu erfüllen. Mögliche Bereiche, in denen sich Haftungsrisiken verbergen:

So haftet der Geschäftsführer persönlich dafür, dass alle Steuern von der GmbH ordnungsgemäß abgeführt werden und die Bücher ordnungsgemäß geführt werden. Er ist dafür verantwortlich, dass richtig bilanziert wird. Gerät die GmbH in finanzielle Schwierigkeiten ist besondere Vorsicht geboten. Droht eine Insolvenz, so muss der Geschäftsführer rechtzeitig einen Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens stellen. Auch wenn es um die Sozialversicherungsbeiträge für die Angestellten geht, haftet der Geschäftsführer persönlich dafür, dass diese abgeführt werden. Dem Geschäftsführer können sogar strafrechtliche Konsequenzen drohen, so z.B. im Falle der Insolvenz oder im Sozialversicherungsrecht.

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