Von Notarin Bettina Selzer
Bei der sogenannten „kleinen Aktiengesellschaft“ handelt es sich um eine kleine oder mittelständische Aktiengesellschaft, die ihre Aktien nicht an der Börse handelt. Aktiengesellschaften erfreuen sich immer größerer Beliebtheit, zumal das Renommee der Aktiengesellschaft größer ist als das der GmbH.
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