Von Sonja Reiff Notarin
Liegt kein notarielles Testament oder Erbvertrag vor, benötigen Erben einen Erbschein, um ihren Anspruch nachzuweisen und das Erbe antreten zu können. Der Erbschein kann beim Notar oder beim zuständigen Nachlassgericht beantragt werden. Die Inanspruchnahme des Notars zur Beantragung hat gegenüber der Beantragung bei Gericht einige wesentliche Vorteile, wie dieser Fachbeitrag zeigt.
Weiterlesen „Erbscheinsantrag – Stellt man diesen lieber bei Gericht oder bei einem Notar?“