Von Notarin Bettina Selzer
Der Kauf einer Immobilie wird durch einen sogenannten Immobilienkaufvertrag oder Grundstückskaufvertrag besiegelt. Der Notar unterstützt Verkäufer und Käufer bei der Gestaltung des Kaufvertrags und der gesetzlich vorgeschriebenen Beurkundung. Hierbei fungiert er als unparteiischer Berater, der die Interessen beider Seiten vertritt bzw. in Einklang und rechtsverbindlich im Kaufvertrag zur Niederschrift bringt. Stellt eine von den Parteien gewünschte Vertragsgestaltung ein einseitiges Risiko für eine Kaufvertragspartei, muss der Notar zudem besonders belehren und alternative Gestaltungsmöglichkeiten vorschlagen. Im Folgenden finden Sie einen ersten Überblick zum Thema Immobilienkaufvertrag.