27.03.2017

Erbfall: Was ist zu tun und woran sollten Sie denken?

Der Tod eines nahen Angehörigen stellt meist eine große emotionale Belastung dar. Hinzu kommt eine Vielzahl formaler Aufgaben, die fristgerecht zu erledigen sind. Im Folgenden möchten wir Ihnen einen kleinen Überblick und Orientierung geben.

Totenschein und Sterbeurkunde ausstellen lassen

Der Totenschein wird hierzulande zumeist vom Krankenhaus oder vom Arzt ausgestellt. Er ist Voraussetzung für die Beantragung der Sterbeurkunde, die wiederum als Nachweise zur Vorlage bei Ämtern, Versicherungen etc. benötigt wird. Für die Ausstellung der Sterbeurkunde müssen Sie sich in der Regel unter Vorlage des Totenscheins an das Standesamt am Wohnort des Verstorbenen wenden.

Den Erbschein beantragen

Wenn Sie als Erbe bestimmt sind und dieses Erbe annehmen, müssen Sie beim Nachlassgericht einen Erbschein beantragen. Erst mit dem Erbschein kann der Nachlass effektiv geregelt werden, da dieser z.B. Voraussetzung für den Zugriff auf Bankkonten des Erblassers sowie Lebensversicherungen etc. ist. Anders ist es jedoch, wenn Sie beim Notar ein Testament oder Erbvertrag beurkundet haben. Dann reicht auch das Eröffnungsprotokoll des Nachlassgerichtes aus, um den Nachweis zu führen, Erbe zu sein. Dies erspart weitere Kosten.

Wichtige Versicherungen kurzfristig informieren

Einige Versicherungen sollten Sie unverzüglich nach dem Todesfall informieren, denn gerade Unfall- und Lebensversicherer behalten sich vor die Todesursache zu überprüfen. Als Nachweis sind hierzu meist Sterbeurkunde und die jeweilige Versicherungspolice im Original notwendig.

Testament beim Nachlassgericht abgeben und Nachlassverzeichnis erstellen

Hat der Verstorbene seinen letzten Willen schriftlich hinterlegt, ist das Testament beim Nachlassgericht am Wohnort des Verstorbenen abzugeben. Hierzu sind beispielsweise die Unterlagen des Verstorbenen nach einem handschriftlich verfassten Testament durchzusehen. Möglicherweise hat der Erblasser auch ein Testament oder einen Erbvertrag von einem Notar aufsetzen lassen und es im zentralen Testamentsregister registriert und beim Gericht hinterlegt. Dann wird es einfacher.

Des Weiteren ist nun ein Nachlassverzeichnis anzufertigen, damit die Erbteile und ggf. Pflichtteile korrekt berechnet werden können. Bestehende Verbindlichkeiten des Erblassers sind vor der Berechnung der Erbansprüche aus der Erbmasse zu bezahlen. Hierzu zählen z.B. auch die Kosten für die Bestattung.

Finanzamt über das Erbe informieren

Wer erbt ist verpflichtet, das Finanzamt innerhalb von drei Monaten über das Erbe zu informieren. Denn grundsätzlich wird für das Erbe Erbschaftsteuer fällig. Je nach Verwandtschaftsgrad gibt es jedoch Freibeträge und es gelten unterschiedliche Steuerklassen für die Berechnung der Erbschaftsteuer. Eine erste Übersicht über Freibeträge und Steuerklassen finden Sie hier.

Versicherungen und laufende Verträge kündigen

In der Regel wird der Verstorbene Verpflichtungen aus laufenden Verträgen besitzen, die Sie kündigen müssen. Dies sind beispielsweise Versicherungen, Mietverträge, abgeschlossene Abonnements etc. Als Nachweis ist meist die Sterbeurkunde erforderlich.

Tag-It: Erbe, Erblasser, Erbrecht, Erbschein, Testament, Erbvertrag, Nachlass regeln