12.02.2013

10 Tipps zum Umgang mit sozialen Netzwerken aus arbeitsrechtlicher Sicht

Für viele Menschen sind soziale Netzwerke wie facebook, XING und twitter ein fester Bestandteil alltäglicher Kommunikation. Daran ist grundsätzlich auch gar nichts auszusetzen. Jedoch sollten Sie hierbei kritisch bleiben und hinterfragen, wer welche Daten von Ihnen sehen und verwerten kann.

Denn nicht nur für die Werbung werden diese Daten gerne verwendet. Auch Arbeitgeber informieren sich oftmals in sozialen Netzwerken über potenzielle Mitarbeiter, recherchieren nach Bildern, Videos und Aussagen in Textform. Und nicht nur das. Grobe Beleidigungen über den Arbeitgeber, auf facebook & Co. öffentlich geäußert, können sogar bis zur Kündigung führen.

Wie aktiv sind Sie in sozialen Netzwerken? Wie konsequent trennen Sie zwischen rein privaten Kontakten und beruflichem Networking? Und welche Daten geben Sie grundsätzlich von sich preis?

Wertvolle Tipps und rechtliche Hinweise zur privaten wie beruflichen Nutzung Sozialer Netzwerke geben unsere Kollegen von der Mayr Kanzlei für Arbeitsrecht aus Berlin in einem aktuellen Artikel auf anwalt.de.

Tag-It: Arbeitsrecht, Datenschutz, Mitarbeiter, Internet, facebook, Soziale Netzwerke