19.01.2016

Aktienrechtsnovelle in Kraft

Nach fünf Jahren politischer Diskussion trat am 31. Dezember 2015 die Novelle im Aktienrecht in Kraft und verspricht eine Flexibilisierung bei der Finanzierung von Aktiengesellschaften (AG) sowie größere Transparenz bei den Beteiligungsverhältnissen. Die sogenannte Aktienrechtsnovelle 2016 ändert das bisher geltende Aktienrecht punktuell, ohne dieses jedoch grundsätzlich zu reformieren.

Vor allem für kleinere und mittelgroße Unternehmen interessant dürfte die neue Regelung sein, dass die Anzahl der Aufsichtsratsmitglieder künftig nicht mehr zwingend stets durch drei teilbar sein muss. Dies ist nur mehr der Fall, wenn es die Voraussetzungen für eine vorgeschriebene Arbeitnehmer-Mitbestimmung erfordern. Der Aufsichtsrat muss jedoch bei allen Aktiengesellschaften nach wie vor aus mindestens drei Personen bestehen.

Mehr Flexibilität bei der Finanzierung und Finanzsteuerung bieten Änderungen zur Bildung von Kernkapital durch die neue Möglichkeit zur Ausgabe von stimmrechtslosen Vorzugsaktien sowie die Einführung der „umgekehrten Wandelschuldverschreibung“. Konnten bislang nur die Gläubiger ein Umtauschrecht geltend machen, so eröffnet dies auch für die Aktiengesellschaft künftig die Möglichkeit, z.B. im Krisenfall Verbindlichkeiten in Eigenkapital umzuwandeln.

Ein weiteres Anliegen der Gesetzesnovelle ist die größere Transparenz bei den Besitzverhältnissen nicht börsennotierter AGs. Aktiengesellschaften, die nach dem 31. Dezember 2015 gegründet werden, dürfen grundsätzlich nur noch Namensaktien ausgeben. Die Ausgabe von Inhaberaktien ist weiterhin zulässig, wenn die Gesellschaft börsennotiert ist oder die Aktien bei einer Wertpapiersammelbank hinterlegt und damit in das Depotbankensystem einbezogen werden. Eine zuverlässige Identitätsfeststellung der Aktionäre soll hierdurch beispielsweise für Ermittlungsbehörden künftig möglich werden.

Beim Bundesanzeiger können Sie das Gesetzesblatt zum Gesetz zur Änderung des Aktienrechts (Aktienrechtsnovelle 2016) einsehen.

Tag-It: Aktienrecht, AG, Aktiengesellschaft, Gesellschaftsrecht, Wirtschaftsrecht, Finanzierung, Beteiligung