20.05.2014

Anspruch auf Schadensersatz bei nicht erfolgtem Hauskauf?

Der Kauf eines Hauses oder einer Wohnung erfordert einiges an Vorarbeit. Doch wie verhält es sich, wenn der Verkäufer in der letzten Minute einen Rückzieher macht und nicht mehr verkaufen möchte. Besteht dann ein Anspruch auf Schadensersatz für den Kaufinteressenten.

In einem aktuellen Fachbetrag zum Immobilienrecht und Vertragsrecht geht die Redaktion von Anwalt.de dieser Frage nach und beleuchtet eine konkreten Einzelfall, in dem die Kaufinteressentin bereits vor dem Vertragsschluss beim Notar Kredite für die Hausfinanzierung aufgenommen hatten. Als die Hausbesitzer kurzfristig vor dem Notartermin ihr Verkaufsangebot zurückzogen, musste die Kaufinteressentin die Darlehensverträge rückabwickeln und hierfür insgesamt rund 9.000 Euro an die finanzierende Bank bezahlen. Dieses Geld wollte sie nun als Schadensersatz gegenüber den Hausbesitzern geltend machen.

Ohne Erfolg, wie das Oberlandesgericht (OLG) Saarbrücken urteilte. Schließlich gelte der Grundsatz der Vertragsfreiheit, wonach man Verträge abschließen kann, aber nicht muss. Wer schon vor Vertragsabschluss Aufwendungen tätige, handelt auf eigenes Risiko. Auch seien in dem vorliegenden Fall keine Ausnahmetatbestände gem. §§ 280 I, 241 II, 311 II Nr. 1 BGB ersichtlich.

Einen ausführlichen Kommentar zum Thema finden Sie unter:
http://www.anwalt.de/rechtstipps/geplatzter-hauskauf-anspruch-auf-schadensersatz_058280.html

Tag-It: Immobilienrecht, Vertragsrecht, Notar, Notariat, Hauskauf, Immobilienerwerb, Kaufvertrag, Darlehensvertrag, Schadensersatz