06.08.2015

Arbeitsrecht in der Praxis: Informationen zum Aufhebungsvertrag

Möchte ein Arbeitgeber einem Arbeitnehmer kurzfristig kündigen, bietet er oftmals einen Aufhebungsvertrag an. Mit einem Aufhebungsvertrag kann die Beendigung des Arbeitsverhältnisses einvernehmlich vereinbart werden, unabhängig ggf. geltender Kündigungsfristen und Zustimmungsverpflichtungen von Behörden oder dem Betriebsrat.

Der Aufhebungsvertrag bietet für beide Seiten die Möglichkeit, die wesentlichen Eck-Punkte zu regeln, Rechtssicherheit zu schaffen und ggf. einen Rechtstreit zu verhindern.

Neben der Erklärung zum Einverständnis des Arbeitnehmers zur Aufhebung des Arbeitsverhältnisses werden im Aufhebungsvertrag dann in der Regel weitere Modalitäten verbindlich festgelegt, wie z.B. Angaben zu Abfindung oder Freistellung unter Fortzahlung der Vergütung, genauer Beendigungszeitpunkt, Rückgabe von Dienstwagen oder Darlehen, Geheimhaltungsverpflichtungen etc.

Was im Einzelnen der Aufhebungsvertrag regeln kann und sollte und worauf Arbeitnehmer und Arbeitgeber achten sollten, erklärt Rechtsanwältin Sonja Reiff in einem neuen Fachbeitrag auf Ihrem Blog zum Arbeitsrecht:

Welche Regelungen gehören in einen Aufhebungsvertrag?

Weitere Informationen zum Thema Aufhebungsvertrag im Arbeitsrecht

Arbeitsrecht: Risiken des Arbeitnehmers bei Aufhebungsvertrag und Abwicklungsvertrag

Wissenswertes zu Kündigung und Abfindung

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