01.03.2013

Betriebliche Altersvorsorge: Wartezeiten für Betriebsrente rechtens

„Ein Anspruch auf eine betriebliche Altersversorgung besteht nur dann, wenn der Arbeitnehmer eine mindestens 15jährige Betriebszugehörigkeit bis zum Erreichen der Regelaltersgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung zurücklegen kann“, so die Regelung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer, über die nun vorm Bundesarbeitsgericht gestritten wurde. Ist eine solche Regelung zur Betriebsrente rechtens?

Sie ist, entschieden nun die Richter am höchsten deutschen Arbeitsgericht. Die auf Gewährung einer Betriebsrente gerichtete Klage hatte keinen Erfolg. Ausführlicher mit dem Fall beschäftigt sich der Haufe Verlag in seinem Beitrag:

Wartezeit für Betriebsrente ist rechtens

Tag-It: Arbeitsrecht, Gesetze, Betriebsrente, Betriebsvereinbarung, Klage, Arbeitsgericht, Altersvorsorge, Sozialversicherung, Rentenversicherung, Arbeitnehmer, Arbeitgeber