03.09.2013

BGH zum Eintrag ins Handelsregister: Kein Rechtsschutzbedürfnis für gleichlautenden zweiten Antrag bei unveränderter Sach- und Rechtslage

Wenn ein Antrag auf eine Eintragung in das Handelsregister zurückgewiesen oder nach einem gerichtlichen Hinweis auf Eintragungshindernisse zurückgenommen wurde, fehlt das Rechtsschutzbedürfnis für einen gleichlautenden Antrag auf Eintragung, wenn sich die Sach- und Rechtslage nicht geändert hat. So urteilte der Bundesgerichtshof in einer Entscheidung vom 9.7.2013.

Ausführlich stellt der Verlag Otto Schmidt den vorliegenden Fall in einem aktuellen Artikel auf seiner Website dar.

http://www.otto-schmidt.de/news/unternehmens-und-gesellschaftsrecht/kein-rechtsschutzbedurfnis-fur-einen-gleichlautenden-zweiten-antrag-auf-eintragung-in-das-handelsregister-bei-unveranderter-sach-und-rechtslage-2013-08-07.html

Den Volltext des BGH-Beschlusses können Sie hier aufrufen.

http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=en&Datum=Aktuell&Sort=12288&Seite=0&nr=64931&pos=20&anz=620&Blank=1.pdf

Tag-It: Gesellschaftsrecht, Wirtschaftsrecht, Handelsrecht, Handelsregister, GmbH, KG, Notar, Unternehmen, Rechtsanwalt, Bundesgerichtshof