12.04.2013

Bundesregierung beschließt Maßnahmenpaket gegen unseriöse Geschäftspraktiken

Ein neues Gesetzes gegen unseriöse Geschäftspraktiken soll vor allem Verbraucher und kleinere Betriebe schützen, so Sabine Leutheusser-Schnarrenberger in einer Pressemeldung des Bundesministeriums. Der Gesetzesentwurf wurde am 13. März 2013 vom Bundeskabinett beschlossen und enthält Regeln zum Vorgehen gegen unseriöse Geschäftsmethoden beim Inkasso, gegen überzogene urheberrechtliche Abmahnungen, gegen unlautere Telefonwerbung sowie missbräuchliches Verhalten von Unternehmen im Wettbewerb.

Insbesondere unseriöse Geschäftspraktiken in den Bereichen Inkassowesen, Telefonwerbung und Abmahnwesen seien in der Vergangenheit immer wieder Gegenstand von Bürgerbeschwerden gewesen. Der Gesetzentwurf nehme daher nicht nur den Anreiz für unseriöse Methoden. Gleichzeitig soll punktuell gestörtes Vertrauen in einen seriösen Geschäftsverkehr wiedergewonnen werden.

Die gesamte Pressemeldung mit detaillierten Erläuterungen sowie einen Download des Gesetzesentwurfs als PDF finden Sie auf der Internetseite des Bundesministeriums der Justiz:

Gesetze gegen unseriöse Geschäftspraktiken

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