08.02.2016

Der Mindestlohn im Überblick

Seit 1. Januar 2015 gilt in Deutschland der gesetzliche Mindestlohn von 8,50 Euro pro Stunde. Mit wenigen Ausnahmen ist der Mindestlohn flächendeckend für alle Arbeitnehmer, die in Deutschland arbeiten, gültig. So umfassend dies klingt, gibt es jedoch zahlreiche Ausnahmen und Spezialfälle, die im Detail immer wieder Fragen bezüglich der Anwendung des Mindestlohnes aufwerfen.

Welche Regelungen gelten z.B. für Schüler und Auszubildende? Warum ist Praktikant nicht gleich Praktikant? In welchem Fall und in welcher Höhe können Leistungen wie z.B. Unterbringung und Verpflegung auf den Mindestlohn angerechnet werden? Gilt der Mindestlohn auch für Arbeitskräfte aus dem Ausland und Saisonarbeiter? Und wie verhält es sich, wenn die Erbringung der Arbeitsleistung „grenzüberschreitend“ erfolgt, wie beispielsweise im Transitverkehr?

Zum Beispiel gilt der Mindestlohn nicht für Jugendliche unter 18 Jahren ohne abgeschlossene Berufsausbildung. Bei Praktikanten kommt es auf den Anlass und die Dauer des Praktikums an. Und LKW-Fahrer, die lediglich Deutschland durchqueren, haben für die Fahrtzeit keinen Anspruch auf den deutschen Mindestlohn, es sei denn, der LKW wird in Deutschland beladen oder entladen. Dann wiederum greift der deutsche Mindestlohn.

Ein Jahr gesetzlicher Mindestlohn in Deutschland: Einen Überblick über die Anwendung und häufige Spezialfälle und Ausnahmen hat nun das Unternehmerportal marktplatz-mittelstand.de unter folgender Adresse zusammengestellt:

http://www.marktplatz-mittelstand.de/infocenter/wer-wie-viel-und-wer-nicht-der-mindestlohn-im-uberblick/

Tag-It: Mindestlohn, Arbeitsrecht, Arbeitnehmer, Arbeitgeber, Tarifrecht