26.03.2013

Festlegung der Managergehälter in Deutschland

Die Schweizer Volksinitiative hat der Diskussion um Managergehälter auch in Deutschland eine ganz neue Bedeutung gegeben. Dabei stellt sich nicht nur die Frage nach der Höhe einer angemessenen Bezahlung von Managern, sondern auch, wer künftig die Höhe von Managergehältern bestimmt.

Nach der Volksinitiative in der Schweiz sollen künftig die Eigentümer, sprich Aktionäre von Aktiengesellschaften, über die Höhe der Managergehälter entscheiden. In Deutschland ist dies so nicht möglich. Das deutsche Aktienrecht sieht vor, dass allein der Aufsichtsrat über die Vergütungshöhe von Vorständen und Managern entscheidet. Die Hauptversammlung – also die Aktionäre – können nach deutschem Recht keine Lohnverhandlungen führen, da – so die Begründung – die dortige Verhandlungsweise zu schwerfällig sei.

Ausführlicher setzt sich Redakteur Christian Günther vom Onlinemagazin Anwalt.de in einem aktuellen Artikel mit dem Thema Festlegung der Managergehälter auseinander.

Tag-It: Gesellschaftsrecht, Aktienrecht, Mangergehälter, Vorstand, Aufsichtsrat, AG, Aktiengesellschaft, Wirtschaftsrecht