02.06.2015

Immobilienverkauf: Vorsicht bei vorzeitiger Besitzübergabe

Immer wieder kommt es vor, dass Verkäufer dem Käufer bereits nach der Beurkundung beim Notar den Schlüssel der gekauften Immobilie überlassen. Diese meist gut gemeinte Geste kann im Einzelfall jedoch verheerende Folgen für den Verkäufer haben, wie Notarin Bettina Schmidt nun in einem Fachbeitrag auf ihrem Notariats-Blog erklärt.

Der Besitzübergang sollte in der Regel erst mit Erhalt des vollständigen Kaufpreises erfolgen, nicht nur formal sondern auch faktisch. Dies dient der Vermeidung von Schäden des Verkäufers. Denn mit der vorzeitigen Übergabe der Immobilie ermöglicht der Verkäufer dem Käufer schon vor Zahlung des Kaufpreises, das Objekt umzugestalten und zu nutzen, obwohl er dann noch keine Gewissheit hat, dass der Kaufpreis überhaupt bezahlt werden kann. Platzt die Bezahlung, bleibt der Verkäufer nicht selten auf den Kosten für Rückbau und Instandhaltung sitzen.

Worauf Sie beim Besitzübergang achten sollten und wie Sie dem Käufer dennoch vorzeitig die Immobilie zur Verfügung
stellen können lesen Sie hier:

Besitzübergang beim Immobilienkaufvertrag

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